Also see: our news update on support to the German government on its National Action Plan on implementing the Guiding Principles.

This study was a precursor to the consultation process on a German National Action Plan on Business and Human Rights and is available in German only. The summary is excerpted from the resource.

Summary

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die vorliegende Studie zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien im Rahmen der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) – Aktionsplan CSR – der Bundesregierung“ vergeben (im Folgenden kurz: CSRAktionsplan).

Der CSR-Aktionsplan sieht u. a. ausdrücklich die „Stärkung von CSR in internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenhängen“ (Bundesregierung 2010: 23) vor. Vorliegende Studie ist im Kontext dieser Bemühungen zu verorten und soll laut Ausschreibungstext dazu beitragen, „Voraussetzungen und mögliche Wege für die Umsetzung der von Prof. Ruggie beschriebenen ‚Guiding Principles‘, insbesondere zum Kapitel ‚The corporate responsibility to respect human rights‘ […, zu] erörtern. Dabei soll es im Kern um die Frage gehen, ob und inwieweit staatliche Institutionen Unternehmen hierbei unterstützen können.“

Vor diesem Hintergrund stellt die Studie als Basis für die weitere Untersuchung und Analyse zum einen die Anforderungen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) an Unternehmen in Bezug auf deren Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren, dar. Zum anderen berücksichtigt sie die korrelierenden Anforderungen an Staaten, die sich aus der Verpflichtung ergeben, die Menschenrechte zu schützen. Entsprechend der Konzeption des Gesamtprojektes basiert die Studie des Weiteren auf 22 leitfadengestützten, vertraulichen Experteninterviews mit Vertretern/-innen von Unternehmen (kleiner und mittelständischer sowie großer Unternehmen), Unternehmensverbänden und -netzwerken, der Zivilgesellschaft, von Ministerien, der Wissenschaft und aus dem gewerkschaftlichen Bereich sowie auf fünf Fallstudien zu Beispielen guter Praxis aus Dänemark, Norwegen, Großbritannien, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).